Die Schulkonferenz ist im Freistaat Sachsen oberstes Mitwirkungs-, Entscheidungs- und Beschlussgremium. Ihr wird eine außerordentliche Stellung zuteil.
Grundlage für die Arbeit der SK ist die "Schulkonferenzverordnung für den Freistaat Sachsen" (SchulKonfVO).
Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht; vier Vertreter der Lehrer; ein Vertreter der Eltern als stellvertretender Vorsitzender, in der Regel der Vorsitzende des Elternrats, und drei weitere Vertreter der Eltern; vier Vertreter der Schüler, in der Regel der Schülersprecher und drei weitere Vertreter der Schüler, die mindestens der Klassenstufe 7 angehören müssen; sowie bis zu vier Vertreter des Schulträgers. Die Vertreter des Schulträgers haben ein thematisch eingeschränktes Stimmrecht.
Der Schulleiter ist Vorsitzender der SK, aber nicht stimmberechtigt. Der Vorsitzende des Elternrates übernimmt die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden. Er ist stimmberechtigt. Der Schriftführer wird durch den Sitzungsvorsitzenden bestimmt.
Die Schulkonferenz ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist. Bei einer wegen Beschlussunfähigkeit erneut einberufenen Sitzung ist die Beschlussfähigkeit auch dann gegeben, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Die Schulkonferenz hat zusätzlich zu den oben genannten Funktionen Einfluss auf das Ganztagsangebot und die Hausordnung.