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Service

Hier geht's direkt zum Vertretungsplan.

Darüber hinaus bieten wir eine Vertretungsplan-App an.

Die Zugangsdaten sowohl für den Plan auf der Homepage wie auch für die App erhalten Sie von der Schule.

Der verbindliche Vertretungsplan für die Schüler wird im Schulhaus ausgehangen.

Die Veröffentlichung auf der Homepage und per App ist ein zusätzlicher Service, dessen Aktualität und Richtigkeit nicht garantiert werden kann.

An unserer Schule wird die digitale Lernplattform LernSax eingesetzt. Wir bieten den Schülerinnen und Schülern hier einige Handreichungen zum Umgang. 

Zur mobilen Nutzung werden Apps angeboten, die unter den folgenden Links heruntergeladen werden können: 

Materialien

Taschenrechner

Wir verwenden an unserer Schule den grafikfähigen Computeralgebra-Taschenrechner Casio fx-CP400 (Class-Pad II).

Ihren Kindern wird der Rechner seit dem Schuljahr 2016-2017 kostenfrei als Leihexemplar zur Verfügung gestellt. Gern können Sie diesen Rechner auch selbst finanzieren. Es handelt sich um einen Rechnertyp, der auch universitären Ansprüchen gerecht wird und ein breites Anwendungsspektrum aufweist.

Es ist Ihnen ebenfalls freigestellt einen anderen grafikfähigen Computeralgebra-Taschenrechner zu nutzen. Jedoch ist es durch die Fachlehrer nur begrenzt möglich, die Nutzung anderer Rechnertypen im Unterricht zu erläutern. Ebenso weisen diese gegenüber dem Class-Pad II nur eine eingeschränkte Nutzungsbreite auf.

Schulbuchliste SJ 24-25
Die neue Schulbuchliste 24-25 ist hier:

Bewertung

Bewertungsübersicht


Zensierungsübersicht

Ab 95 % = Note 1
Ab 80 % = Note 2
Ab 60 % = Note 3
Ab 40 % = Note 4
Ab 20 % = Note 5

Vom Prozentschlüssel kann begründet abgewichen werden.

Angaben zur Bewertung und Zensierung ohne Gewähr!!

Notwendige Abweichungen von den durch die Fachkonferenzen für das laufende Schuljahr beschlossenen Kriterien werden gesondert bekannt gegeben.

Die Fachschaften beantworten gern ihre Fragen zu den Bewertungskriterien.

Essenversorgung

DLS Dienstleistungs- und Service GmbH
Heidestraße 70
01454 Radeberg

Tel: 03528 / 4626-02
Fax: 03528 / 4626-40
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ihre Bestellung können Sie direkt auf der Webseite des Anbieters vornehmen.

Schließfächer

Mietra e.K.
Heinrich-Heine-Str. 4b
04651 Bad Lausick

Tel: 034345 / 72950
Fax: 034345 / 729525
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sie können sich ein Mietfach direkt auf der Webseite des Anbieteranmieten.

Schul-Wiki

Mit dem Schul-Wiki wollen wir einige grundsätzliche Informationen und Tipps zu immer wieder kehrenden Fragen an unserer Schule geben.

Gern können Sie uns bei weiteren Fragen auch anrufen.

Amtsärztliches Zeugnis

Gemäß § 2(3) der Schulbesuchsordnung - SBO - kann der Schulleiter bei auffällig häufigen und langen Erkrankungen die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens veranlassen. Es klärt die Ursachen solcher Erkrankungen ab und gibt Eltern und ggf. der Schule Hinweise, Therapiemöglichkeiten und Verhaltensstrategien, die einen regelmäßigen Schulbesuch gewährleisten sollen, der Voraussetzung für eine erfolgreiche schulische Entwicklung ist.

Aufgaben des Klassenelternsprechers

Klassenelternsprecher sind in Ihrer Funktion zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Klassenleiter und allen am Schulleben beteiligten Personen im Interesse der Klasse und der Schule verpflichtet. Die Wahrung des Schulfriedens und die Einhaltung der Vertraulichkeit persönlicher Daten gehörten ebenso zu Ihren Aufgaben wie die Förderung der Bildung und der sinnvollen Freizeitgestaltung der Klasse.

Sie bringen Ihre Entwicklungs- und Verbesserungsvorschläge in den Elternratssitzungen zu Sprache.

Sie informieren die Eltern Ihrer Klasse über alle wichtigen schulischen Beschlüsse, Beratungen, Mitteilungen usw.

Zweckmäßig ist die Verteilung einer E-Mail-Kontaktliste unter den Klasseneltern. Zur Herausgabe Ihrer privaten Telefonnummer als Kontakt sind die Eltern und Klassensprecher nicht verpflichtet.

Ausfallstunden

Die Häufung von Stundenausfall in einigen Fächern ist oft Gegenstand von einzelnen Elternanfragen an die Klassenelternsprecher. Bitte informieren Sie den Klassenelternsprecher -so weit wie möglich- mit konkreten Angaben zum Stundenausfall. Die Klassenelternsprecher erhalten von der Schulleitung auf Anfrage die konkrete Ausfallübersicht. Hier ist für Sie z.B. ersichtlich, wann fachgerecht vertreten wurde bzw. wann „Aufgaben“ erteilt wurden.

Von Einzelanfragen an die Schulleitung bitten wir abzusehen.

Die Schulleitung berät außerdem regelmäßig mit dem Schulelternsprecher über Qualität und Quantität des Unterrichts.

Auslandsaufenthalte/-schuljahr im Ausland

Ein Jahr auf eine Highschool nach Amerika zu gehen ist für Schüler eine sinnvolle Entscheidung. Meist wird der Austausch am Ende der Klasse 10 für 1 Jahr geplant. Dieser Zeitraum wird auch von uns empfohlen, da der Wiedereinstieg in die Jahrgangsstufe 11 in der Regel unproblematisch vollzogen werden kann.

Bitte beachten Sie folgende Schrittfolge:

  1. Beantragen Sie die Freistellung ihres Kindes beim Klassenleiter. Folgende weitere Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
  • Nachweis, dass Ihr Kind im Ausland versichert ist
  • Nachweis, dass Ihr Kind im Ausland regelmäßig die Schule besucht
  • Nachweis, wo Ihr Kind untergebracht ist

Bemerkung: In der Regel erhalte Sie die Nachweise bzw. einfache Bestätigungen von der Austauschorganisation.

  1. Der Klassenleiter schreibt eine kurze Einschätzung über Leistungen und Persönlichkeit des Schülers an den Schulleiter.
  1. Der Schulleiter schreibt eine kurze Stellungnahme und sendet die gesamten Unterlagen an die sächsische Bildungsagentur, Leipzig.
  1. Die Bildungsagentur informiert nach Prüfung des Antrages die Eltern über die Freistellung.

Auslandsschuljahre in den USA werden in Deutschland nicht anerkannt.

Bei Auslandsaufenthalten in anderen Ländern (z.B. Europa) kann ein Schuljahr anerkannt werden, so dass der Schüler bei der Rückkehr in die nächste Klasse versetzt werden kann.

Dazu müssen die Antragsteller die ins Deutsche übersetzten Lehrpläne für die entsprechende Klassenstufe einreichen. Wir prüfen dann, ob eine Anerkennung möglich ist.

Bitte suchen Sie rechtzeitig den Kontakt zu uns, da der bürokratische Aufwand sehr hoch ist.

Bearbeitungsfristen

Die Bearbeitungsfrist unserer Schule für Beurlaubungsanträge, Beschwerden, Widersprüche usw. beträgt in der Schulzeit 14 Tage. Während der Urlaubszeit kann sich die Bearbeitungsfrist um die Zeit des Urlaubs verlängern. Ebenso verlängern sich die Fristen, wenn weitere Ämter oder Behörden zur Bearbeitung des Anliegens hinzugezogen werden müssen.

Beschwerden, Kritik

Wenden Sie sich bitte im ersten Schritt immer an den gewählten Klassenelternsprecher (sofern es sich nicht um private und sensible Dinge handelt). Dieser hat Kontakt zum Schulelternsprecher und kann Anfragen und Kritiken ggf. bündeln, koordinieren und beantworten. 

Bevor Sie bei der Klärung von Problemen im Fachunterricht auf die Unterstützung der Schulleitung zurückgreifen, empfehlen wir als ersten Schritt immer ein vertrauensvolles Gespräch mit den unmittelbar betroffenen Personen. 

Sie sind in der Beschwerdeführung nicht zwingend an einen Dienstweg gebunden.

beste.schule – Digitales Klassen- und Notenbuch

Bei Anfragen zu unserem digitalen Klassen- und Notenbuch beste.schule wenden Sie sich bitte an die Administration unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beurlaubungen und Freistellungen

Alle Anträge (auch für geplante Arztbesuche, Kuraufenthalte...) bedürfen der Schriftform und sind durch die Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schüler rechtzeitig beim Klassenleiter bzw. Tutor zu stellen (Bearbeitungsfristen beachten!). Den Anträgen sind die Einladungen, Belege... für die Kuraufenthalte, Wettkämpfe, Leistungsvergleiche, Wettbewerbe usw. beizufügen.

Hinweis: Beurlaubungen vom Unterricht auf Grund von Familienurlaub oder der Teilnahme an der Jugendweihe sind nicht möglich. Beurlaubungen zu kirchlichen Veranstaltungen und Anlässen sind dagegen statthaft (Schulbesuchsordnung, SMK).

Essenversorgung

Die Teilnahme an der Essenversorgung, an Kuchenbasaren usw. geschieht auf eigene Verantwortung. Für mangelhafte Qualität der Speisen bzw. gesundheitliche Folgen daraus haftet der Anbieter - nicht die Schule. Setzen Sie sich in einem solchen Fall direkt mit dem Anbieter in Verbindung bzw. informieren Sie Ihren Klassenelternsprecher.

Kontakt zu Schulessenfirma "DLS Dienstleistungs- und Service GmbH": Tel: 03528 / 4626-02 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Fahrradbenutzung

Die Benutzung von verkehrssicheren Fahrrädern und das Abstellen auf dem Schulgelände ist erlaubt, geschieht aber auf eigene Verantwortung. Die Eltern sind für den verkehrssicheren Zustand des Rades und die Verkehrstüchtigkeit ihrer Kinder verantwortlich.

Belehren Sie bitte Ihre Kinder, dass auf dem Schulgelände nicht gefahren werden darf. Üben Sie ggf. vorab das Abfahren des Schulweges und sichern Sie, dass Ihr Kind die Verkehrsregeln kennt.

Die Benutzung eines Fahrradhelmes wird dringend empfohlen.

Die Schule haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung der Fahrräder.

Förderverein

Unser Förderverein ist eine gemeinnützige Vereinigung, die sich die Förderung des Schullebens und die Unterstützung der unterrichtlichen Arbeit der Schule auf die Fahnen geschrieben hat.

Gerade in einer Zeit der knappen Kassen, ist die Vereinsarbeit von großer Wichtigkeit für die Schulentwicklung. Besonders fördert der Verein die musikalische Arbeit am Robert-Schumann-Gymnasium.

Förderobjekte: Bänke für Zimmer 311; Unterstützung des Chorlagers; Unterstützung des Projektes „Bewegte Schule“; Beitrag zur Ausgestaltung der Abiturfeier; Unterstützung des Musicals „Saitenverkehrt“….

Kontoverbindung nur für Mitgliederbeiträge und Spenden:

Förderverein des RSG
Volksbank Leipzig
IBAN: DE 498 60956040 307702703
BIC GENODEF1LVB

Kontoverbindung nur für Schulfahrten, Klassenfahrten, Wandertage:

Förderverein des RSG
Volksbank Leipzig
IBAN: DE 888 60956040 317702701
BIC GENODEF1LVB

(Unter „Formulare“ finden Sie den „Mitgliederaufnahmeantrag“ und die „Einzugsermächtigung“).

Freistellungen

siehe Beurlaubungen

Gastschüler

Sollten Sie in Ihrer Familie einen ausländischen Gastschüler beherbergen, so können Sie den Schulbesuch an unserer Schule mit dem entsprechenden Formular beantragen (siehe unter „Formulare“).

Ganztagsangebote

In Trägerschaft des Fördervereins bietet die Schule für alle interessierten Schüler verschiedenste Arbeitsgemeinschaften an. Das Angebot wird in der Regel 14 Tage nach Schuljahresbeginn veröffentlicht. Die meisten AG werden kostenfrei angeboten, bei einigen sind Materialkosten bzw. Leihgebühren zu entrichten.

Verantwortlich für die Gestaltung der Angebote sind Herr Gruß, Frau Clauß
und Frau Voigtmann.

Kontakt über die Schule: 0341/486450.

(Das Anmeldeformular für die verbindliche Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften erhalte Sie beim AG-Leiter).

Gesundheitspflege

Die Schüler sind gemäß Schulgesetz, §26a vom 16.7.2004 verpflichtet, sich Untersuchungen im Rahmen der Schulgesundheitspflege zu unterziehen.

Klassenfahrten & Fahrtenkonzept

…haben grundsätzlich Bildungscharakter, d.h., es müssen eindeutig nachvollziehbare Bildungsziele durch die Fahrtleiter ausgewiesen werden. 

Die Schulleitung entscheidet über die Fahrtgenehmigung. 

Ein Anspruch auf die Durchführung von Schulfahrten besteht grundsätzlich nicht. 

Ob eine Schulfahrt beantragt wird, liegt ausschließlich in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft.

Für alle Schüler besteht eine Teilnahmepflicht (Verwaltungsvorschrift „Schulfahrten“, Pkt.4.2.)

„Abschlussfahrten“ sind nicht genehmigungsfähig.

Klassenfahrten/Wandertage finden nicht während der störungsfreien Arbeitszeit statt.

Internationale Schüleraustauschmaßnahmen haben Priorität und werden besonders gefördert.

Über die teilnehmenden Schüler entscheidet der Fahrtleiter.

Eltern, die als Aufsichtspersonen eine Schulfahrt begleiten, erhalten eine Beauftragung und eine aktenkundige Einweisung über den Fahrtleiter bzw. Klassenleiter.

Krankheit / Erkrankungen und Unfälle

Sportunfälle sind sofort dem Sportlehrer zu melden. Darüber hinaus ist jeder Schulunfall (auch auf dem Schulweg) unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen.

Eine Sportbefreiung ist keine Unterrichtsbefreiung. Schüler mit Sportattest nehmen dennoch am Sportunterricht teil. Sie bekommen vom Sportlehrer gesonderte Unterrichtsaufgaben.

Bei Krankheit / Erkrankung eines Schülers ist die Schule unverzüglich bis spätestens 9:00 Uhr  durch die Eltern telefonisch oder per Mail in Kenntnis zu setzen. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens am 3. Tag an der Schule abzugeben. Wir sind verpflichtet, beim unentschuldigten Fehlen und bei Nichterreichbarkeit der Erziehungsberechtigten die Polizei zu informieren.

Schüler, die während der Schulzeit erkranken und nicht an Leistungserhebungen oder dem Unterricht teilnehmen können, teilen dies unverzüglich der aufsichtsführenden Lehrkraft mit und melden sich zwingend im Sekretariat. Dann wird entschieden, ob der Arzt informiert wird bzw. ob der Schüler von den Eltern abgeholt wird.

Die Lehrer bieten per Aushang (Schaukasten, 1. Etage) oft Förderunterricht bzw. Nachhilfeunterricht für alle Schüler an, insbesondere für die, die lange Zeit krankt waren oder aus anderen Gründen Stoff wiederholen wollen. Die Schule erwartet, dass die betroffenen Schüler aus eigenem Antrieb dieses Angebot nutzen.

Leistungsinformationen

Die Eltern sind verpflichtet (nicht nur bei Leistungsversagen), sich regelmäßig über den Leistungs- und Verhaltensstand ihres Kindes zu informieren (BVerwG, 12.5.66-VII B 37/66).

Darüber hinaus bietet die Schule 2 Elternsprechtage an (siehe Terminübersicht). Die Eltern melden sich bitte dazu beim gewünschten Fachlehrer an.

Auf der Homepage finden Sie die Zensierungskriterien der einzelnen Fächer (Anzahl der Klassenarbeiten, Wichtung der Noten, Ermittlung der Endnote…)

Alle Schüler unserer Schule sind verpflichtet, schulische Informationen, Klassenarbeiten usw. an die Eltern weiterzuleiten!

Schüler erhalten die Möglichkeit, ihre Noten -entweder für einzelne Fächer oder für alle- auf einem Formblatt (siehe Datei Formulare „Zensurenübersicht“) durch die jeweiligen Fachlehrer jederzeit bestätigen bzw. ergänzen zu lassen (ohne Gewähr). Der Noteneintrag erfolgt durch die Schüler selbst.

Mietfächer

Die Firma Mietra stellt Schülern unserer Schule Schließfächer zur privaten Nutzung zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich bei Problemen mit dieser Firma direkt in Verbindung. Die Anzahl der Mietfächer ist aus sicherheitstechnischen Gründen begrenzt. Der Bedarf kann nicht befriedigend gedeckt werden. Prüfen Sie bitte, ob die Nutzung (gerade in den oberen Klassen) noch notwendig ist.

Kontakt: Steffen Kaltenbrunner, Tel.: 034345/729524 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Nachhilfe und Fördern

Nehmen Sie bitte bei grundsätzlichen Lernschwierigkeiten Ihrer Kinder rechtzeitig mit den Beratungslehrern (Frau Ritschel und Frau Franke) und dem Klassenleiter Kontakt auf. Bei einzelnen fachbezogenen Lernproblemen ist der Fachlehrer der erste Ansprechpartner.

Nachhilfeunterricht wird außerdem (sofern Kollegen „Reststunden“ haben) per Aushang im Schaukasten angeboten. 

Profilwahl und Sprachenwahl in Klasse 5 bzw. 7

Fremdsprachenkurse und Profile sind als ganzen Klassen zu bilden. Selten gelingt dies reibungslos. Meist sind im Nachgang Gespräche mit den Eltern oder Schülern zu führen mit dem Ziel der Umlenkung auf den Zweitwunsch. Sollten auch diese nicht erfolgreich sein, so wenden wir (nach § 17 (3) der Schulordnung für Gymnasien und Abitur) das Losverfahren an.

Religion und Ethik

Gemäß §20 des Schulgesetze können die Schüler ab dem 14. Lebensjahr selbst entscheiden, ob sie das Fach Religion oder Ethik belegen möchten (Religionsmündigkeit). Ist ein Wechsel gewünscht, so ist durch den Schüler ein formloser Antrag am Ende der Klasse 7 an die Schulleitung zu richten. Ein Wechsel in anderen Schuljahren ist aus Gründen der Lehrplankontinuität nicht möglich.

Schulwechsel

Die für einen Schulwechsel an ein anderes Gymnasium bzw. an eine Oberschule notwendigen Formulare erhalten Sie unter „Formulare“ auf der Homepage bzw. im Sekretariat.

Der Wechsel an eine Oberschule ist nur zum Halbjahr bzw. am Ende des Schuljahres möglich. In die Klasse 10 der Oberschule ist ein Wechsel nur am Beginn der Klasse 10 möglich.

Vor der Beantragung des Wechsels an eine Oberschule ist eine Laufbahnberatung durch den Klassenleiter / Tutor / Beratungslehrer notwendig.

Teilnahmepflicht von Schülern

Durch Sonderaushang oder Vertretungsplan ausgewiesene Veranstaltungen/ Konzertbesuche/ Unterrichtsgänge/ Nachholestunden…sind verbindliche Unterrichtsveranstaltungen. Es besteht eine Teilnahmepflicht für die ausgewiesenen Schüler. Ebenso besteht eine Teilnahmepflicht für alle schulischen Arbeitsgemeinschaften, bei denen sich der Schüler angemeldet hat. Das betrifft auch kostenpflichtige Angebote wie Klassenfahrten oder Konzerte.

Verhinderungen (siehe „Beurlaubungen“ und „Krankheit / Erkrankungen“) sind rechtzeitig anzuzeigen.

Vertretungsplan

Der Vertretungsplan für die Schüler wird verbindlich im Schulhaus ausgehangen.

Die Veröffentlichung auf der Homepage ist ein zusätzlicher Service dessen Aktualität und Richtigkeit nicht garantiert werden kann.

Wertgegenstände

Wertgegenstände, teure Handys oder größere Geldbeträge sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Bei Verlust kann kein Ersatz gewährt werden.

Sollte es im Ausnahmefall nötig sein, diese mit in die Schule zu bringen, so sind sie durch den Schüler sicher zu verwahren oder (z.B. im Sportunterricht) beim Lehrer ohne Gewähr zu hinterlegen.

Wiederholung eines Schuljahres

Bei einer zweimaligen Wiederholung (egal ob freiwillig oder nicht versetzt) ein und desselben Schuljahres sowie einer Nichtversetzung in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren ist ein Verbleib am Gymnasium nicht möglich. (§ 34 (4) Sächsisches Schulgesetz).

Alle Angaben ohne Gewähr.